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Allgemeine Informationen

Grüner Pass für Senioren

Den Grünen Pass für Senioren erhalten Einwohner der Stadt Rosenheim, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit ihrem Einkommen die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Liegen die Einkünfte über den nachfolgend genannten Beträgen, besteht kein Anspruch auf Ausstellung des Grünen Passes. Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre, bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen kann der Grüne Pass wiederum um 3 Jahre verlängert werden. Der Grüne Pass ist nicht übertragbar. 
Der Grüne Pass ermöglicht dem o.g. Personenkreis eine Ermäßigung für den Besuch von folgenden Einrichtungen:

 

  • Bildungswerk (Einzelveranstaltungen, Vortragsreihen, Seminare)
  • Eisstadion
  • Evangelisches Bildungswerk (ohne Reisen)
  • Freibad Chiemseestraße
  • Hans-Klepper-Hallenbad
  • Historische Stadtspiele
  • Kultur und Kongresszentrum (nur städt. Veranstaltungen ohne Abonnement)
  • Musikschule Rosenheim
  • Stadtbibliothek
  • Städtische Galerie
  • Städtisches Museum
  • Theater Rosenheim
  • Volkshochschule (ohne Reisen)


 

 

Einkommensgrenzen für Senioren:

 

Einkommensgrenze für Alleinstehende ab dem 60. Lebensjahr.................................................................

EUR 1.092,00

Einkommensgrenze für Alleinstehende ab dem 65. Lebensjahr................................................................. 

EUR 1.277,64

Einkommensgrenze für Verheiratete ab dem 60. Lebensjahr.................................................................. 

EUR 1.674,00

Einkommensgrenze für Verheiratete ab dem 65. Lebensjahr.................................................................. 

EUR 1.958,58

 


 

Antragstellung:   

Der Grüne Pass für Senioren kann bei der Stadt Rosenheim, Sozialamt, Reichenbachstr. 8, 83022 Rosenheim, Zi.Nr. 119, Tel. 08031 / 365 - 1510 unter Vorlage der Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheid, Erwerbseinkommen) und des Personalausweises beantragt werden.

 

Hinweis: Einen Grünen Pass können auch Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII sowie Personen mit geringem Einkommen, bei Beachtung bestimmter Einkommensgrenzen erhalten.

Weitere Informationen zum Grünen Pass und zum Grünen Pass für Senioren finden Sie auf der Homepage der Stadt Rosenheim